Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für den Standort: Alpha Gym Empire, Konrad-Adenauer-Straße 63–65, 42651 Solingen · Stand: 29.09.20261. Vertragsschluss
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Alpha Gym Empire mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Alpha Gym Empire abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer Alpha Gym Empire Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag" (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch Unterschrift oder Bestätigen des Mitgliedsantrages des Mitglieds zustande. Sowohl Alpha Gym Empire als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren (z. B. Startgebühr) und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages; die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Alpha Gym Empire speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts, in der Bestätigung per E-Mail zu. Alpha Gym Empire kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. QR-Code und PIN-Code
Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss seinen QR-Code und PIN-Code per E-Mail zugesendet bzw. zugänglich in der App, womit ihm der Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht wird. Die QR-Code- und PIN-Code-Übersendung begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. Nutzung der Studios
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit persönlichem QR-Code oder PIN-Code
Durch den persönlichen QR-Code oder PIN-Code erlangt das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme des QR-Codes oder PIN-Codes ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Alpha Gym Empire ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1. Umgang mit dem persönlichen QR-Code und PIN-Code
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des QR-Codes und PIN-Codes zu sorgen.
3.2. Gebühr bei Ausstellung des QR-Codes und PIN-Codes
Für die Ausstellung des QR-Codes und PIN-Codes bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr/Startgebühr fällig.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, Alpha Gym Empire bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Alpha Gym Empire (z. B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Alpha Gym Empire unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des QR-Codes und PIN-Codes / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei Alpha Gym Empire ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den QR-Code und PIN-Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass der QR-Code und PIN-Code nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied Alpha Gym Empire ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Alpha Gym Empire gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Alpha Gym Empire vor, die Identität des Mitglieds ersatzweise durch Speichern eines Fotos vom Bildmaterial der Tür-Überwachungskamera festzustellen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Identitätskontrollen können jederzeit von unseren Mitarbeitern und Beauftragten im Studio erfolgen. Wer Dritten Zutritt zum Studio verschafft, haftet für alle daraus entstandenen Schäden. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € wird in diesem Fall fällig.
3.5. Videoüberwachung
Jedes Alpha Gym Empire Fitnessstudio ist 24/7 videoüberwacht. Die Umkleiden sind hiervon ausgenommen und werden zu keiner Zeit durch Alpha Gym Empire videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient der Identitätskontrolle, der Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die Hausordnung. Die Aufnahmen werden durch Alpha Gym Empire Mitarbeiter oder durch von Alpha Gym Empire beauftragte Sicherheitsfirmen 24/7 live überwacht und für 7 Tage gespeichert. Danach erfolgt eine automatische Überschreibung des Bildmaterials.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. Beiträge
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für den QR-Code und PIN am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist Alpha Gym Empire berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Alpha Gym Empire wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Alpha Gym Empire hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Alpha Gym Empire sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Alpha Gym Empire berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Der restliche Jahresgesamtbetrag wird dann endfällig gestellt. In diesem Falle ist Alpha Gym Empire berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Stilllegung
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der AlphaGE GmbH fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.1.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.1.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist Alpha Gym Empire mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.1.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Alpha Gym Empire nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Alpha Gym Empire zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Bei außerordentlicher Kündigung wegen gesundheitlicher Probleme ist auch ein entsprechender Beweis zu erbringen.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an AlphaGE GmbH, Heidrich Kopelke, Schützenstraße 7, 15748 Märkisch Buchholz oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z. Zt. info@alphagymempire.com) zu versenden.
6. Haftung von Alpha Gym Empire
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Alpha Gym Empire nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Alpha Gym Empire auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Alpha Gym Empire.
7. Verkauf von Waren im Online-Shop
7.1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Kauf von Waren (z. B. Bekleidung, Trinkflaschen, Handtücher) über den Online-Shop unter alphagymempire.com. Sie gelten unabhängig davon, ob zwischen den Parteien zusätzlich ein Mitgliedsvertrag besteht. Der Kauf richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland.
7.2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Jetzt kaufen" und dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Ware ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Alpha Gym Empire den Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigt. Eine automatische Empfangsbestätigung des Zahlungsdienstleisters stellt noch keine Annahme dar.
7.3. Preise und Zahlung
Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten fallen nicht an, da die Ware im Studio abgeholt wird. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Der Kaufpreis ist mit der Bestellung sofort fällig.
7.4. Abholung im Studio, kein Versand
Bestellte Ware wird ausschließlich im Studio Konrad-Adenauer-Straße 63–65, 42651 Solingen zur Abholung bereitgelegt; ein Versand findet nicht statt. Alpha Gym Empire benachrichtigt die Kundschaft per E-Mail, sobald die Ware abholbereit ist. Die Abholung ist während der Öffnungszeiten unter Angabe der Bestellnummer möglich. Die Ware wird ab Benachrichtigung sechs Wochen zur Abholung bereitgehalten.
7.5. Lieferzeit
Vorrätige Ware liegt in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Zahlungseingang zur Abholung bereit. Ist die Ware nicht vorrätig, teilt Alpha Gym Empire dies unverzüglich mit und nennt einen voraussichtlichen Termin; die Kundschaft kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits geleistete Zahlungen umgehend zurück.
7.6. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe im Studio auf die Kundschaft über. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Alpha Gym Empire.
7.7. Nicht abgeholte Ware
Wird die Ware innerhalb des in 7.4 genannten Zeitraums nicht abgeholt, erinnert Alpha Gym Empire einmalig per E-Mail. Bleibt auch danach eine Abholung aus, kann Alpha Gym Empire nach Ablauf einer weiteren Frist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
7.8. Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Kaufverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.
7.9. Mängel
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Mängel können unter info@alphagymempire.com oder unmittelbar im Studio angezeigt werden.
7.10. Hinweis zu Alterskennzeichnung und Nutzung
Die angebotene Ware ist Bekleidung und Zubehör für den Trainingsbetrieb. Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel sind nicht Gegenstand dieses Shops.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Alpha Gym Empire ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.2. Änderungen dieser AGB
Alpha Gym Empire ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Alpha Gym Empire wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Im Falle eines Verkaufes einzelner Standorte an einen Dritten stimmt das Mitglied zu, dass die Vertragsmitgliedschaft auf den neuen Inhaber übertragen wird und weiterhin Bestand hat.
8.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Alpha Gym Empire aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen Alpha Gym Empire auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
8.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
8.6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wildau, Deutschland.